Hausordnung

Hausordnung des Elbeforum Brunsbüttel

gültig ab 01.01.2016

Die Hausordnung gilt für alle Besucher, Nutzer und Mieter des Elbeforums Brunsbüttel. Sie dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit in allen Räumen sowie auf dem gesamten Gelände des Elbeforums Brunsbüttel. Das Hausrecht wird von der Theaterleitung wahrgenommen und kann auf den jeweiligen Veranstaltungsleiter schriftlich übertragen werden.

§ 1 Aufenthalt im Theater allgemein

  1. Jede Besucherin und jeder Besucher hat sich in den Zuschauerräumen, Fluren, Foyers und WCs sowie auf dem frei zugänglichen Gelände des Theaters so zu verhalten, dass keine andere Person behindert, belästigt oder gar gefährdet, beschädigt oder bedroht wird.
  2. Der Aufenthalt in den Zuschauerräumen bei eintrittspflichtigen Veranstaltungen ist nur mit gültiger Eintrittskarte erlaubt.
  3. Der Aufenthalt im Bühnenbereich, den technischen Betriebsräumen, der Licht- und Tonregie, den Künstlergarderoben und den Verwaltungsräumen ist Besuchern nicht gestattet.
  4. Flucht- und Rettungswege, Notausgänge und Feuerlöscheinrichtungen sind ständig frei zu halten. Im Gefahrenfall sind die grün gekennzeichneten Fluchtwege zu benutzen.
  5. Im gesamten Gebäude gilt absolutes Rauchverbot. (Nichtraucherschutzgesetz SH §2).
  6. Es ist untersagt, bauliche Anlagen oder sonstige Einrichtungen zu verändern, zu beschriften, zu bekleben, zu bemalen oder zu beschädigen.
  7. Fundsachen sind beim Personal des Theaters abzugeben. Entstandene Personen- oder Sachschäden sind unverzüglich dort zu melden.
  8. Das Mitführen von Waffen oder pyrotechnischen Gegenständen ist untersagt.
  9. Der Verkauf von Waren oder die Verteilung von Werbematerialien ist ohne Erlaubnis der Theaterleitung auf dem gesamten Gelände des Elbeforums nicht gestattet.

§ 2 Veranstaltungsbetrieb

  1. Aus Sicherheitsgründen dürfen Mäntel und Jacken, Rucksäcke und Taschen, Regenschutz und Regenbekleidung nicht mit in den Theatersaal genommen werden und können gegen eine Gebühr an der Garderobe abgegeben werden.
  2. Die Tisch- und Stuhlordnung in den Veranstaltungsräumen darf nicht verändert werden. Es ist untersagt, Tische zusammenzustellen und Stühle aus den Reihen zu nehmen und in die Fluchtwege zu stellen. Den Anweisungen des Aufsichtspersonals ist uneingeschränkt Folge zu leisten.
  3. Fotografieren und Filmen sowie Tonmitschnitte sind aus urheberrechtlichen Gründen nicht gestattet und nur nach vorheriger Genehmigung möglich.
  4. Um einen störungsfreien Vorstellungsbetrieb gewährleisten zu können, müssen mitgeführte Mobiltelefone und sonstige technische Geräte vor Vorstellungsbeginn ausgeschaltet werden und während der gesamten Vorstellungsdauer ausgeschaltet bleiben. Dies gilt insbesondere auch für Smartphones, Tablets und sonstige lichtemittierende Geräte - auch bei Stummbetrieb.
  5. Einzelne Besucher, die nach Beginn der Vorstellung eintreffen, dürfen nur mit Zustimmung des Aufsichtspersonals den Zuschauerraum betreten. Der Anspruch auf Einlass und Sitzplatz verfällt nach Beginn der Vorstellung. Gegebenenfalls ist der Einlass erst in der Pause möglich.
  6. Am Veranstaltungsabend werden die Besucher im eigenen Interesse gebeten, die Eintrittskarte gut zu verwahren. Das Aufsichtspersonal ist jederzeit berechtigt, sich die Eintrittskarte zeigen zu lassen.
  7. Der Verzehr von mitgeführten Speisen und Getränken ist im Theatersaal nicht gestattet. Die im Haus erworbenen Speisen und Getränke dürfen nur in den Foyers verzehrt werden. Ausgenommen sind Veranstaltungen, bei denen Getränke und Speisen im Theatersaal herausgegeben werden.

§3 Verstoß gegen die Hausordnung

  1. Bei Nichteinhaltung der Hausordnung wird grundsätzlich eine Verwarnung ausgesprochen. Bei schwerwiegenden Verstößen wie zum Beispiel
    • Aussprechen von Drohungen und Beleidigungen
    • Anwendung von körperlicher Gewalt
    • Diebstahl
    • Mutwilliger Sachbeschädigung
    • Verunreinigungen
    • Mitführen und dem Genuss von gesetzlich verbotenen Drogen
    • Auffälligem Verhalten nach Alkoholkonsum
    • Nichtbeachtung von Mitarbeiteranweisungen
  2. wird ein Hausverbot erteilt.
  3. Bei Nichteinhaltung des Hausverbotes muss mit einer Anzeige wegen Hausfriedensbruch gerechnet werden.

Grundsätzlich gilt: Den Anweisungen des Aufsichtspersonals ist uneingeschränkt Folge zu leisten. Das Aufsichtspersonal ist berechtigt, bei Vorkommnissen zwecks Feststellung der Personalien Einsicht in den Personalausweis zu nehmen.